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Rechtliche Tipps zum Internethandel

Im Onlinehandel sind wettbewerbsrechtliche Vorschriften einzuhalten. Rechtliche Tipps zum Internethandel können vor Wettbewerbsverstößen schützen. Beim Internethandel bezeichnet man Kaufverträge als so genannte Fernabsatzverträge, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen abgeschlossen werden. Bei dieser Art von Verträgen haben die Kunden ein Rückgabe- und Widerrufsrecht. Die Preisangabeverordnung fordert, dass die Preise immer mit Umsatzsteuer und sonstiger Bestandteile die den Preis betreffen angegeben werden müssen. Zusätzlich ist bei Fernabsatzverträgen anzugeben, in welcher Höhe beispielsweise Versandkosten anfallen, und ob die Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Sind unzureichende oder fehlende Angaben vorhanden, stellt dies eine Wettbewerbsverletzung dar. Diese kann wiederum eine Abmahnung eines Konkurenten nach sich ziehen. Rechtliche Tipps zum Internethandel sind nützlich und hilfreich zugleich. Bei einem Widerruf des Kunden müssen Verkäufer die anfallende Versandkostenpauschale bezahlen. Ein Oberlandesgericht hat das in einem Musterprozess so entschieden. Das Gericht hat entschieden, dass dem Verbraucher nur die Kosten der Rücksendung auferlegt werden können, sofern es sich um einen Widerruf der gesamten Bestellung handelt. Die Kosten der Hinsendung muss der Kunde nicht bezahlen.

Damit die teils überzogenen Versandkosten eingeschränkt werden, verpflichtet beispielsweise eBay die Händler, eine bestimmte Höhe der Versandkosten in den verschiedenen Kategorien nicht zu überschreiten. Da sich Käufer verstärkt über überhöhte Versandkosten beschwert haben, ist das Einstellen von Waren mit Versandkosten die über dem maximalen Versandkostenbetrag liegen, nicht mehr möglich. Um schlechte Kauferfahrungen zu vermeiden wird die Versandkostenerhebung in mehr als dreißig Kategorien unterteilt. Durch die Festlegung von Obergrenzen für die Versandkosten wird sichergestellt, dass transparente und faire Versandkosten angegeben werden. Wenn Verkäufer einen kostenlosen Versand anbieten, steigern sie ihre Verkaufschancen, da viele Käufer den kostenlosen Versand bevorzugen. Bei eBay gelten die Obergrenzen für Versandkosten auch dann, wenn der Wohnsitz außerhalb Deutschlands liegt. Dies gilt nur dann nicht, wenn Waren auf eBay ch, oder eBay at eingestellt wurden.

Posted on August 4th, 2010 by magnus  |  Kommentare deaktiviert für Rechtliche Tipps zum Internethandel