Arbeitsrecht in Deutschland

Das Arbeitsrecht in Deutschland ist ein komplexer und relativ unübersichtlicher Bestandteil des deutschen Rechtssystems. Das ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass eine einheitliche arbeitsrechtliche Kodifikation, also ein Arbeitsgesetzbuch, weiterhin fehlt. Der Anwalt für Arbeitsrecht muss aufgrund dieser Zersplitterung viele unterschiedliche Rechtsquellen, wie beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) berücksichtigen, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit zu einer juristisch korrekten Einordnung arbeitsrechtlicher Fragestellungen gelangen will. Welche Aufgabenstellungen und Tätigkeitsschwerpunkte seine Tätigkeit dabei kennzeichnen, soll dieser Artikel verdeutlichen.

Individual- und kollektivarbeitsrechtliche Vorschriften

Zum deutschen Arbeitsrecht zählt auf der einen Seite das Individualarbeitsrecht, welches immer dann zur Anwendung gelangt, wenn es um die rechtliche Beziehung zwischen einem Arbeitgeber und seinem Arbeitnehmer geht. Auf der anderen Seite regelt das kollektive Arbeitsrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und den Interessenvertretungen der Arbeitnehmer (Betriebsräte) und außerdem zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und den Gewerkschaften. Dabei werfen sowohl der berufliche Alltag als auch die regelmäßig wiederkehrenden Auseinandersetzungen der Verbände und Gewerkschaften immer wieder rechtliche Fragen auf, die ohne die juristische Analyse eines Anwalts für Arbeitsrecht kaum zu beantworten wären.

Deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Praxisrelevanz des Arbeitsrechts kann man u.a. daran erkennen, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit eigenständig in der deutschen Gerichtsbarkeit ist und mittlerweile über 1200 Arbeitsrichter in drei Instanzen tätig sind. Von den 42,2 Millionen Erwerbstätigen mit Wohnsitz in Deutschland ist der weitaus größte Teil zu den unselbständigen Arbeitnehmern zu zählen. Das bedeutet auch, dass permanent neue Arbeitsverträge geschlossen, geändert oder beendet werden. Aus juristischer Sicht ebenfalls interessant ist die Tatsache, dass zusätzlich zu den Arbeitsverträgen über 70.000 Tarifverträge existieren, die diese Arbeitsverhältnisse ebenfalls mitgestalten.

Welche Aufgabenstellungen prägen die Tätigkeit des Anwalts für Arbeitsrecht

Die kurze Skizzierung der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit lässt erahnen, in welchem Umfang die Tätigkeit des Anwalts für Arbeitsrecht durch komplexe arbeitsrechtliche Aufgabenstellungen geprägt ist und welche Bedeutung seiner Tätigkeit zukommt. Gerade im Zusammengang mit dem Beginn oder der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt es recht häufig zu rechtlichen Fragestellungen, die einer raschen und kompetenten Beantwortung bedürfen. Auch im Rahmen bestehender bzw. fortbestehender Arbeitsverhältnisse kommt es immer wieder zu der Notwendigkeit, durch die Tätigkeit des Anwalts für Arbeitsrecht für eine gerechte betriebliche Rechtsordnung zu sorgen, weil das Arbeitsverhältnis einer permanenten, auch juristisch relevanten Dynamik unterworfen ist. Durch die Änderung und Fortentwicklung von tarifvertraglichen Regelungen sind auch Arbeitgeber oftmals damit überfordert, Tarif- und Arbeitsvertrag miteinander zu harmonisieren.

Tätigkeitsschwerpunkte des Anwalts für Arbeitsrecht

In der juristischen Praxis gehören zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Anwalts für Arbeitsrecht regelmäßig folgende Aktivitäten und Fragestellungen:

  • Vertragsgestaltung zu Beginn (Arbeitsvertrag) oder zum Ende eines Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsvertrag) unter Berücksichtigung der optionalen Gestaltungsmöglichkeiten (Befristung, Bonuszahlungen, Kündigungsfristen etc.)
  • Vereinbarkeit von tarif- und arbeitsvertraglichen Regelungen, Implementierung ergänzender vertraglicher Bestimmungen zur Vermeidung von Regelungskollisionen
  • Die Abgeltung von Überstunden und die Behandlung von Schicht-, Nacht- oder Wochenendarbeit
  • Die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen aufgrund eines angeblichen arbeitsrechtlichen Pflichtverstoßes
  • Die Durchsetzbarkeit von Kündigungen bzw. des gesetzlichen Kündigungsschutzes und die Anwendbarkeit der Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes, insbesondere im Hinblick auf Abfindungsansprüche
  • Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen im Zusammenhang mit Elternzeit und Mutterschutz
  • Ausfertigung und Inhalt des Arbeitszeugnisses

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