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Kündigung wegen heimlichen Mitschnitts eines Personalgesprächs

Wer als Arbeitnehmer ein Personalgespräch heimlich mitschneidet, kann fristlos entlassen werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen 5 Sa 687/11. Eine Sekretärin hatte versucht, sich mit einer heimlich aufgenommenen Tonaufnahme ihres Handys gegen Mobbing zu wehren.

Mit dem neuen Urteil schlug das Gericht als Alternative vor, dass sich Angestellte zu Personalgesprächen von einem Betriebsratsmitglied oder einem Anwalt begleiten lassen. Das dürfe der Arbeitgeber nicht verweigern.

Den Langtext des Urteils finden Sie hier.

Posted on April 3rd, 2013 by magnus  |  Kommentare deaktiviert für Kündigung wegen heimlichen Mitschnitts eines Personalgesprächs