Friseurin färbte Hundeschwanz pink – Kündigung!

Erst färbte eine Angestellte im Friseursalon die Haare einer Kundin pink, dann kam auf Wunsch der Frau auch der Schwanz ihres Pudels dran. Ihre Chefin kündigte ihr daraufhin fristlos.

Vor dem Bochumer Arbeitsgericht konnte die Friseurin aber zumindest die fristlose Kündigung abwenden, die Kündigung wurde in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt.

ArbG Bochum, Urteil vom 06.02.2013
Aktenzeichen: 5 Ca 2180/12

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