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Arbeitgeber darf die Farbe der Unterhosen der Mitarbeiter vorschreiben

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern vorschreiben, zur Arbeit nur in weißer oder fleischfarbener Unterwäsche zu erscheinen, wenn dies dem „Schutz der vom Arbeitgeber gestellten Dienstkleidung und einem ordentlichen Erscheinungsbild“ diene. Einen entsprechenden Beschluss hat das Landesarbeitsgericht Köln veröffentlicht. In dem Verfahren ging es um die Dienstvorschriften eines Sicherheitsunternehmens, das im Auftrag der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn für die Fluggastkontrollen zuständig ist.

Der Arbeitgeber darf seinen weiblichen Arbeitnehmern laut LAG vorschreiben, BHs zu tragen, während die männlichen Kollegen Unterhemden anziehen müssen. Die Unterwäsche darf keinerlei Muster, Beschriftungen oder Embleme haben, Gleiches gilt für Feinstrumpfhosen und Socken. Männliche Mitarbeiter hält das Unternehmen zudem an, „die Haare grundsätzlich sauber, niemals ungewaschen oder fettig wirkend zu tragen“. Zudem sei eine „gründliche Komplettgesichtsrasur“ bei Dienstantritt Voraussetzung, alternativ sei ein gepflegter Bart gestattet. Die Anweisung, Fingernägel „in maximaler Länge von 0,5 cm über der Fingerkuppe zu tragen“, hielten die Richter schon allein wegen der Verletzungsgefahr für die Passagiere für geboten.

Nach Auffassung der Richter stellen jedoch auch einige der Vorschriften, die sich auf das äußere Erscheinungsbild der Mitarbeiter beziehen, eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts dar. Denn ein einheitliches Erscheinungsbild der Beschäftigten werde im Wesentlichen durch einheitliche Dienstkleidung erreicht. Daher erklärte das LAG Vorschriften für unwirksam, die das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu stark einschränkten. So dürfen Mitarbeiterinnen nicht davon abgehalten werden, ihre Fingernägel in unterschiedlichen Farben zu lackieren. Männer dürfen ihre Haare weiterhin auch mit unnatürlich wirkenden Farben behandeln. Als diskriminierend beurteilte das Gericht zudem das Verbot des Tragens eines Haarteils für Männer. Ein künstliches Haarteil könne entscheidend zum Selbstwertgefühl von Männern beitragen, die unter Haarausfall leiden, so das Landesarbeitsgericht.

Hier finden Sie den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln, Az. 3 TaBV 15/10.

Posted on Januar 13th, 2011 by magnus  |  Kommentare deaktiviert für Arbeitgeber darf die Farbe der Unterhosen der Mitarbeiter vorschreiben